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Bestuhlungspläne sind zwingend und verpflichtend für alle Versammlungsstätten, die der Versammlungsstättenverordnung (VSTättVO/SBauVO) des jeweiligen Bundeslandes zu erstellen. Hierzu zählen Konferenzgebäude, Konzerthallen, Sportstätten, Kinos, Theater aber auch zum Beispiel ein Restaurant.

Auch bei einer Änderung auf Grund von Abstandsregeln im Kontext Corona, sind Änderungen im Bestuhlungsplan zur Genehmigung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

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Bestuhlungspläne sind der Nachweis für den Betreiber, wie viele Plätze für Besucher je Veranstaltung und Art genehmigt sind.

 

Die Erstellung von Bestuhlungsplänen ist in der Verantwortung des Betreiber. Er wird den zuständigen Behörden zur Genehmigung vorgelegt, wobei die Anzahl der genehmigten Besucherplätze nicht überschritten und die genehmigte Anordnung der Besucherplätze nicht verändert werden darf.

Haben Sie Fragen zu Bestuhlungspläne, Genehmigung oder Optimierung?

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rufen Sie uns an

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07042/2607-900

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oder schreiben Sie uns an 

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Info@bbvs-Werner.de

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